Methodik und Quellen
Zuschüsse nach § 40 Abs. 4 SGB XI und Steuerregeln nach §§ 33, 35a EStG aus dem Gesetzestext, Preisspannen aus veröffentlichten Ratgebern mit Quelle. Stand der Daten: 08.11.2026.
So rechnen wir
- Zuschuss = Kosten, höchstens 4.180 € je Pflegebedürftigem, zusammen höchstens 16.720 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
- Eigenanteil = Kosten − Zuschuss.
- Zumutbare Belastung stufenweise nach § 33 Abs. 3 EStG (BFH VI R 75/14), auf volle Euro abgerundet; absetzbar ist der Eigenanteil darüber.
- Preisspannen je Lifttyp: Mittel der Von- und Bis-Werte aller veröffentlichten Quellen; die Einzelwerte stehen auf jeder Lifttyp-Seite.
Alle Quellen
| Quelle | Art | geprüft |
|---|---|---|
| § 40 Abs. 4 SGB XI: Zuschuss für Wohnumfeldverbesserung | amtlich | 08.11.2026 |
| § 33 Abs. 3 EStG: außergewöhnliche Belastungen, zumutbare Belastung | amtlich | 08.11.2026 |
| § 35a Abs. 3 EStG: Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen | amtlich | 08.11.2026 |
| Preisangaben pflegekompassmagazin.de | veröffentlichte Angaben | 08.11.2026 |
| Preisangaben aroundhome.de | veröffentlichte Angaben | 08.11.2026 |
| Preisangaben wohnen-im-alter.de | veröffentlichte Angaben | 08.11.2026 |
| Preisangaben pflegekompassmagazin.de | veröffentlichte Angaben | 08.11.2026 |
Grundsätze
- Jede Zahl wird aus den Datendateien berechnet, nie von Hand eingetippt. Fehlerhafte Daten verhindern die Veröffentlichung.
- Fehlt eine belastbare Quelle, nennen wir keine Zahl, statt zu schätzen. Veröffentlichte Angaben Dritter sind als solche gekennzeichnet.
- Ändert sich ein Gesetz oder eine Quelle, aktualisieren wir die Daten und das Prüfdatum.
- Fehler gefunden? Bitte per E-Mail an die Adresse im Impressum.